Verträge: Ein historischer Überblick
Die Rolle des Senats in Verträgen Die Verfassung sieht vor, dass der Präsident „nach und mit dem Rat und der Zustimmung des Senats die Befugnis hat, Verträge abzuschließen, sofern zwei Drittel der anwesenden Senatoren zustimmen“ (Artikel II Abschnitt 2)., Die Rahmengeber der Verfassung gaben dem Senat einen Teil der Vertragsmacht, …