Dissenting opinion (Deutsch)

Dissenting opinion (Deutsch)

Eine abweichende Meinung (oder Dissens) ist eine Meinung in einem Rechtsfall. Es wird von einem oder mehreren Richtern verfasst, die mit der Mehrheitsmeinung des Gerichts nicht einverstanden sind. In einigen Fällen erklären sie einfach eine Meinungsverschiedenheit mit der Mehrheitsmeinung. In anderen Fällen können sie verwendet werden, um andere Richter von dem Standpunkt der Minderheit zu überzeugen, zu unterweisen, zu fördern oder auf andere Weise zu versuchen.,

Rechtliche und gerichtliche Meinungen

Gerichtliche Meinungen & Aggregate für offizielle Entscheidungen (O. S-Federal)

Mehrheitsmeinung
Abweichende Meinung
Mehrheitsmeinung
Übereinstimmende Meinung
Memorandum opinion
Per curiam opinion
Seriatim opinion

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Wenn nicht unbedingt auf eine rechtliche Entscheidung Bezug genommen wird, kann dies auch als Minderheitenbericht bezeichnet werden.,

Abweichende Meinungen werden normalerweise zur gleichen Zeit wie die Mehrheitsmeinung und alle übereinstimmenden Meinungen verfasst. Sie werden auch gleichzeitig geliefert und veröffentlicht. Eine abweichende Meinung schafft weder einen verbindlichen Präzedenzfall noch wird sie Teil der Rechtsprechung. Sie können jedoch manchmal als eine Form der überzeugenden Autorität in späteren Fällen angeführt werden, wenn argumentiert wird, dass der Besitz des Gerichts begrenzt oder aufgehoben werden sollte. In einigen Fällen wird ein früherer Dissens verwendet, um eine Gesetzesänderung anzuregen., Ein späterer Fall kann dazu führen, dass eine Mehrheitsmeinung eine bestimmte Rechtsstaatlichkeit annimmt, die früher in Dissens befürwortet wurde. Wie bei übereinstimmenden Meinungen kann der Unterschied in der Meinung zwischen abweichenden und Mehrheitsmeinungen oft die genaue Haltung der Mehrheitsmeinung hervorheben. Chief Justice Charles Evans Hughes erklärte 1936:“Ein Dissens in einem Gericht des letzten Ausweges ist eine Berufung“.

Der Dissens kann aus einer beliebigen Anzahl von Gründen mit der Mehrheit nicht übereinstimmen: eine andere Auslegung der bestehenden Rechtsprechung, die Anwendung verschiedener Grundsätze oder eine andere Auslegung der Tatsachen.

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