Pulaski County Regional Detention Facility (PCRDF) – Visitation
Personen, die wünschen, planen Sie einen Besuch mit einem anderen Häftling teilen der Heimsuchung Abschnitt und planen Sie einen Besuch Zeit von vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus. Besuchszeiten für die Insassen sind von 0900 Stunden bis 1900 Stunden erlaubt. Alle Besuchszeiten beginnen stündlich., Insassen dürfen einen dreißigminütigen Besuch pro Woche mit nicht mehr als drei Besuchern während dieses dreißigminütigen Zeitraums machen. HINWEIS: Visitation wird während der beobachteten Feiertage, schlechtem Wetter, einem Einrichtungscode und Instanzen außerhalb der Kontrolle unserer Einrichtung geschlossen. Im Falle der Schließung der Visitation aus irgendeinem Grund müssen die an diesem Tag geplanten Besuche in der folgenden Woche verschoben werden.
- Insassen, deren Nachname mit A-M beginnt, werden am Montag oder Samstag besucht.
- Häftlinge, deren Nachname mit N-Z beginnt, werden am Dienstag oder Sonntag besucht.,
- Insassen, die in A -, B-und W-Einheiten untergebracht sind, dürfen mittwochs oder donnerstags besucht werden.
BESUCH FÜR SATELLITENEINHEIT-Satelliteneinheit Insassen dürfen eine, dreißig Minuten pro Woche besuchen. Der Besuch wird 48 Stunden im Voraus geplant und während der Arbeitszeit der Insassen nicht geplant. Die Insassen werden nicht von der Arbeit für einen Besuch abgehalten. Die Besucher melden sich beim Hauptgebäude (Besuchsbereich) und erhalten den Besucherpass und die Wegbeschreibung zur Satelliteneinheit. Nur drei Besucher dürfen gleichzeitig besuchen.,
Alle sozialen Besuche sind auf 30 Minuten begrenzt und finden in den Besuchsbereichen in jeder Wohneinheit statt. Wenn Sie zu spät zu Ihrem Besuch kommen (10 Minuten oder länger), ist Ihnen Ihr Besuch nicht gestattet und Sie müssen die folgende Woche neu planen. HINWEIS: Anwälte und Geistliche haben Vorrang, sofern sie feststellen können, dass der Insasse sofort gesehen werden muss – vorausgesetzt, sie haben eine ordnungsgemäße Identifizierung.,
PROFESSIONELLE BESUCHE-Personen, die einen Besuch mit einem Insassen planen möchten, müssen den Besuchsbereich benachrichtigen und eine Besuchszeit von vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus planen. Besuchszeiten für die Insassen sind von 0900 Stunden bis 1900 Stunden erlaubt. Alle Besuchszeiten beginnen stündlich. Insassen dürfen einen dreißigminütigen Besuch pro Woche mit nicht mehr als drei Besuchern während dieses dreißigminütigen Zeitraums machen. HINWEIS: Visitation wird während der beobachteten Feiertage, schlechtem Wetter, einem Einrichtungscode und Instanzen außerhalb der Kontrolle unserer Einrichtung geschlossen., Im Falle der Schließung der Visitation aus irgendeinem Grund müssen die an diesem Tag geplanten Besuche in der folgenden Woche verschoben werden.
- Insassen, deren Nachname mit A-M beginnt, werden am Montag oder Samstag besucht.
- Häftlinge, deren Nachname mit N-Z beginnt, werden am Dienstag oder Sonntag besucht.
- Insassen, die in A -, B-und W-Einheiten untergebracht sind, dürfen mittwochs oder donnerstags besucht werden.,
PROFESSIONELLE BESUCHE-Anwälte, Strafverfolgungsbeamte, Privatdetektive, religiöse oder Programmfreiwillige
Professionelle Besucher dürfen an jedem Tag der Woche Insassen besuchen, sofern der Besuch die Sicherheit der Einrichtung nicht gefährdet oder den normalen Betrieb der Einrichtung beeinträchtigt (z. B. kommt der Besucher zu einem Zeitpunkt an, zu dem Kopfrechnungen durchgeführt werden, Mahlzeiten serviert werden usw.).). Professionelle Besucher dürfen dem Insassen nichts geben. Ausnahmen sind: Der Anwalt kann Dokumente bei seinem Mandanten hinterlassen., Zugelassene religiöse Freiwillige können religiöse Broschüren beim Kaplan der Einrichtung hinterlassen, der sie wiederum an die Insassen verteilt. Bibeln müssen weich sein und müssen in der Besuchshalle für den Insassen gelassen werden. Der Facility Chaplain wird die Bibeln an die Insassen liefern. Genehmigte Geistliche dürfen während der normalen Geschäftszeiten jederzeit mit Insassen, die Mitglieder ihrer Gemeinde sind, in den Besuchsstand kommen. Wenn Sie Geistliche sind und mit dem Insassen verwandt sind, müssen Sie auf ihrer Besuchsliste stehen und einen Termin vereinbaren., Privatdetektive werden einen berührungslosen Besuch als professionellen Besuch erlaubt. Wenn sie einen Kontaktbesuch wünschen, muss dies von einem Leutnant oder höher genehmigt werden.
EINGANG DER EINRICHTUNG FÜR ALLE BESUCHER – Alle Besucher müssen die Einrichtung über den Eingang des Besuchers betreten und ihre Sachen in den Schließfächern in der Besucherlobby sichern. Besucher dürfen während ihres Besuchs keine Gegenstände mitnehmen. Dazu gehören Kleidungsstücke, Notizbücher, Stifte, Bleistifte, Geld, Lebensmittel, Schlüssel, Handys usw., Anwälte können juristische Dokumente zu ihrem Mandanten bringen (dies schließt keine rechtlichen Pads und Bleistifte ein). Zugelassene religiöse Freiwillige werden alle religiösen Materialien mit der Einrichtung Kaplan verlassen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Waffe in den bereitgestellten Schließfächern sichern, können aber ihre Handys mitnehmen.
Alle Besucher, außer Strafverfolgungsbehörden, müssen den Metalldetektor löschen. Jeder, der den Detektor nicht löscht, wird vom Besuchsbeauftragten durchsucht und gelöscht. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist eine ausreichende Rechtfertigung für die Verweigerung der Einreise in die Einrichtung.,
SONDERBESUCH-Vom Wachkommandanten genehmigte Besuche (501-340-7001 ext. 408) oder höhere Behörde für Insassen, die besondere Umstände haben (d. H. Tod oder schwere Krankheit eines nahen Familienmitglieds) oder die Besucher über hundert (100) Meilen gereist sind – eine Möglichkeit.
ORDNUNGSGEMÄßE IDENTIFIZIERUNG-Alle Besucher müssen vor ihrem Besuch einen ordnungsgemäßen Lichtbildausweis wie Führerschein, Militärausweis, Schulausweis und Strafverfolgungsausweis vorlegen., Kinder unter 18 Jahren müssen keinen Ausweis vorlegen; Ein Erwachsener, der über eine gültige Ausweisform verfügt, muss sie jedoch begleiten.
KÜNDIGUNG, AUSSETZUNG oder VERWEIGERUNG von BESUCHSRECHTEN:
- Fälschung der ID durch einen Besucher, um den Eintritt in die Einrichtung zu Besuchszwecken zu erhalten.
- Widerspenstiges oder störendes Verhalten vor oder während eines Besuchs.
- Jeder erfolgreiche oder anderweitige Versuch, Schmuggelware zu einem Insassen zu bringen.
- Jeder Versuch, einen Häftling zu besuchen, während er unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zu stehen scheint.,
- Jede andere Art von Verhalten oder Vorfall, die die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung gefährden würde oder in direktem Konflikt mit den Regeln oder Befehlen steht, die den Besuchern erteilt werden.
Sonderbesuche können genehmigt werden, wenn der Besucher für einen Besuch 100 Meilen oder mehr zurückgelegt hat. Sie werden um einen Entfernungsnachweis gebeten, z. B. einen Führerschein mit Ihrer Adresse.
Visitation akzeptiert kein Eigentum für Insassen.,
EINGANG DER EINRICHTUNG FÜR ALLE BESUCHER – Alle Besucher müssen die Einrichtung über den Eingang des Besuchers betreten und ihre Sachen in den Schließfächern in der Besucherlobby sichern. Besucher dürfen während ihres Besuchs keine Gegenstände mitnehmen. Dazu gehören Kleidungsstücke, Notizbücher, Stifte, Bleistifte, Geld, Lebensmittel, Schlüssel, Handys usw. Anwälte können juristische Dokumente zu ihrem Mandanten bringen (dies schließt keine rechtlichen Pads und Bleistifte ein). Zugelassene religiöse Freiwillige werden alle religiösen Materialien mit der Einrichtung Kaplan verlassen., Die Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Waffe in den bereitgestellten Schließfächern sichern, können aber ihre Handys mitnehmen.
Alle Besucher, außer Strafverfolgungsbehörden, müssen den Metalldetektor löschen. Jeder, der den Detektor nicht löscht, wird vom Besuchsbeauftragten durchsucht und gelöscht. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist eine ausreichende Rechtfertigung für die Verweigerung der Einreise in die Einrichtung.