Die folgenden staatlichen Anmelde-Informationen zu Regulation A-Angeboten werden zu Ihrer Bequemlichkeit bereitgestellt und sind nicht als Rechtsberatung gedacht. Emittenten und ihr Anwalt sollten die Gesetze und Regeln in jedem Staat, in dem sie einreichen, konsultieren, um die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen. Fragen zu den Anmeldeanforderungen sollten an die entsprechenden staatlichen Regulierungsbehörden gerichtet werden.,
Zusätzlich zu den unten aufgeführten Anforderungen verlangen die meisten Staaten, dass sich die Vertreter der Emittenten in der Verordnung A12 registrieren, und viele verlangen auch, dass die Vertreter bestimmte Wertpapierprüfungen bestehen, wie z. B. die Serie 7, Serie 63 und/oder die Serie 66. Darüber hinaus erlauben einige Staaten Emittenten, vor der Einreichung von Registrierungsdokumenten Interessenbekundungen für ein Angebot einzuholen, wenn andere Anforderungen erfüllt sind. Für weitere Informationen zu einem dieser Themen wenden Sie sich bitte an die Wertpapieraufsichtsbehörde(en) in der / den zuständigen Gerichtsbarkeit(en).,
Bitte wählen Sie einen Staat aus, um seine Anmeldevoraussetzungen zu überprüfen.,“>
Mississippi