Strafsachen: PROMIS / Gavel Public Access

Strafsachen: PROMIS / Gavel Public Access

Bestimmte aufzeichnungen sind nicht verfügbar für die öffentliche inspektion in übereinstimmung mit statuten und die Regeln der Court Regelt die Stateof New Jersey Judiciary. Nur Angeklagte mit einem Fall (s), auf dem heor sie wurde verurteilt und verurteilt in Superior Court, wird displayin Ihre Suchergebnisse. Keine anderen Angeklagten werden angezeigt.Vertrauliche Aufzeichnungen und Informationen werden in Ihren Suchergebnissen nicht zurückgegeben., Häufige Beispiele für vertrauliche Strafregistereinhalten, sind aber nicht beschränkt auf die in Jugendfällen verhängten Fälle, Bewährungsaufzeichnungen und Aufzeichnungen in allen vom Richter angeordneten Fällen.
Die auf dieser Website angezeigten Informationen werden generiertaus computergestützten Aufzeichnungen in der Verwahrung und Kontrolle der NewJersey Judiciary und ist nur zu Informationszwecken bestimmt.Die Justiz stellt diese Informationen als öffentliche Dienstleistung zur Verfügung und übernimmt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck., Darüber hinaus übernimmt die Justiz keine Haftung für die unangemessene oder illegale Verwendung von Informationen aus ihren Computersystemen. Das Alter der in der Datenbank enthaltenen Fälle variiert je nach Landkreis, je nachdem, wann dieser Landkreis mit der Aufnahme von Informationen in das PROMIS/Gavel-Fallmanagementsystem begonnen hat. (Siehe Abschnitt Implementierung und Konvertierung im Hilfesystem). Die in dieser Datenbank enthaltenen Informationen sollten nicht als vollständige Gerichtsgeschichte des Angeklagten betrachtet werden, noch ist es eine vorläufige Geschichte des Angeklagten. Kriminalgeschichten werden von der NewJersey State Police gepflegt., Darüber hinaus sind Informationen in dieser Datenbank ab heute aktuell und Informationen, die heute angezeigt werden,können danach korrigiert, aktualisiert oder gelöscht werden. Wie von N. J. S. A. 2C:52-30 vorgesehen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit für Personen, die einer anderen Person das Vorliegen einer Festnahme, Verurteilung oder eines damit verbundenen Rechtsverfahrens mit der Kenntnis, dass die Aufzeichnungen und Informationen, die sich darauf beziehen, entzogen und versiegelt wurden, vorenthalten.,
Versuche, den Betrieb der EDV-Systeme der Justiz zu stören oder Aufzeichnungen in den EDV-Systemen der Justiz zu ändern, sind strengstens untersagt und können gegebenenfalls strafrechtliche Verfolgung, zivilrechtliche Sanktionen und/oder disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben. Darüber hinaus wird die Justiz für alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der unangemessenen oder rechtswidrigen Verwendung von Informationen aus ihren Computersystemen erhoben werden, eine Entschädigung, einschließlich Kosten und Anwaltskosten, beantragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.